Was tun im Trauerfall?
Wegweiser für Hinterbliebene
Erste Schritte im Trauerfall
Behalten Sie den Überblick
Es wird einiges auf Sie zukommen – aber lassen Sie sich davon nicht beunruhigen. Von Vorteil ist ein Ordner in dem Sie mittels Register den notwendigen Überblick behalten.
- Halten Sie alles schriftlich fest
- Fertigen Sie selbstständig Kopien an
- Benutzen Sie die Checklisten in unserer Hilfe-Broschüre. Sie können hier notwendige Tätigkeiten nach Erledigung einfach abhaken – oder Sie legen Sie selbst eine Liste an, was zu tun ist.
Informieren Sie sich über die Bestattungsmöglichkeiten
Die Auswahl einer Bestattungsart ist sehr persönlich und soll der Individualität des Verstorbenen auch nach dem Tode Ausdruck verleihen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, welche Bestattungsformen wir Ihnen anbieten können. Einige Arten der Beisetzung sind nicht überall möglich – bitte lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Zentrales Dokument: die Sterbeurkunde
- eventuelle Lebensversicherungen
- die Rentenversicherung
- das Nachlassgericht (Bitte beachten Sie: in Bayern und Baden-Württemberg wird das Nachlassgericht vom Standesamt direkt verständigt, Sie müssen sich darum nicht kümmern.)
- die Krankenversicherung
Welche Dokumente benötigen Sie sonst noch?
- Geburtsurkunde (bei ledigen Personen)
- Heiratsurkunde/Stammbuch bei Geschiedenen mit rechtskräftigem Scheidungsurteil oder bei verwitweten mit Sterbeurkunde des Ehegatten
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt), liegt meistens beim Verstorbenen
- Testament
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Rentenbescheide
- Krankenkassenkarte
- Versicherungspolicen
- Grabdokument (bei bereits vorhandenen Grabstellen)
Unsere Hilfe:
Wir sind Ihnen gerne bei der Beschaffung von Dokumenten, die Sie nicht mehr verfügbar haben, behilflich. Auch bei Behördengängen stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite.
Notwendige Tätigkeiten im Bedarfsfall
Krankenkasse
Sie sollten die Kasse innerhalb eines Monats über den Sterbefall informieren, da der Versicherungsschutz danach entfällt. Dasselbe gilt für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Bitte informieren Sie auch hier Ihren Ansprechpartner über den Sterbefall.
Rentenversicherung und Renten
Rentenversicherung abmelden
Um die Rente abzumelden, benötigen Sie die Sozialversicherungsnummer der verstorbenen Person. Sie finden diese auf der letzten Rentenanpassungs-Mitteilung. Die Vordrucke erhalten Sie bei uns oder auf dem Postamt. Für weitere Fragen können Sie sich auch an die örtlichen Behörden oder Versicherungsämter der Arbeitgeberrenten- bzw. Angestelltenversicherung wenden.
Witwen-/Witwerrente beantragen
Innerhalb von 4 Wochen muss beim zuständigen Gemeindeamt oder Rentenamt ein Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt werden. Ein Antrag auf Vorschusszahlung ist innerhalb von 20 Tagen zu stellen. Dafür ist die Sterbeurkunde und die letzte Rentenermittlung notwendig. Der Vorschuss soll als Überbrückungshilfe dienen, zwischen der bisherigen Rente und der zukünftigen Hinterbliebenenrente.
Waisenrente beantragen
Für Waisen bis zum 18. Lebensjahr wird die eigene Geburtsurkunde benötigt. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum 25. Lebensjahr wird zudem auch eine Schul-, Studiums- oder Berufsausbildungsbescheinigung benötigt. Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder der gesetzlichen Unfallversicherung des Verstorbenen.
Betriebsrente beantragen
Es gibt Unternehmen, die ihren ehemaligen Beschäftigten eine Betriebsrente zahlen. Dies klären Sie am besten mit dem Unternehmen selbst. Wir helfen Ihnen aber auch hier gerne.
Beihilfen für Beamte
Wenn der Verstorbene in einem Beamtenverhältnis stand, besteht oft der Anspruch auf eine Beihilfe. Ansprechpartner hierzu sind die Besoldungsämter oder die Personalberatungsstellen.
Versicherungen
Lebensversicherung
Für die Auszahlung einer bestehenden Lebensversicherung muss ein Antrag bei der Versicherungsgesellschaft möglichst schnell gestellt werden. Hierzu werden die Original-Versicherungspolice und die Sterbeurkunde benötigt.
Unfallversicherung
Sollte ein Unfalltod vorliegen, so muss dies der Unfallversicherung mitgeteilt werden. Benötigt wird dazu die Sterbeurkunde sowie zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung der Todesursache.
Berufsgenossenschaftliche Leistungen
Ein Anspruch bei der Berufsgenossenschaft besteht, wenn der Tod in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit selbst, berufsbedingten Wegen oder durch eine Berufskrankheit eingetreten ist. In diesem Fall wird der Unfalltod vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft gemeldet. Hilfreich ist aber auch, wenn Sie sich direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung setzen. Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe benötigen.
Hausratversicherung
Es ist sehr ratsam, mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und den Vertrag neu zu ordnen. Bis dahin geht der Versicherungsschutz auf die Erbengemeinschaft über.
Privathaftpflicht- & Rechtsschutzversicherung
Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft über den Todesfall. Die Verträge werden auf den Ehegatten/-gattin übertragen. Bei Alleinstehenden laufen die Verträge automatisch aus.
KFZ-Versicherung
Durch eine Übertragung des Vertrages kann der Schadensfreiheitsrabatt übernommen und somit ein finanzieller Nachteil umgangen werden. Wird das Fahrzeug verkauft, muss die Versicherung gekündigt werden. Zuviel bezahlte Prämien werden erstattet.
Bankkonten und Verträge
Banken
Die Kreditinstitute müssen mittels der Sterbeurkunde informiert werden. Laufende Kosten wie Miete, Strom oder Mitgliedsbeiträge werden weiterhin vom Konto abgebucht. Bitte klären Sie, welche Personen Kontovollmachten haben.
Gewerkschaften
Informieren Sie im Falle einer Mitgliedschaft mit Hilfe des Mitgliedsbuches und der Sterbeurkunde die Gewerkschaft. Es besteht die Möglichkeit der Zahlung eines Sterbegeldes.
GEZ/Rundfunk
Wird der Haushalt aufgelöst, müssen Sie die Geräte bei der GEZ ab-, bei Weiterführung entsprechend ummelden. Formulare erhalten Sie bei allen Banken und Sparkassen.
Abonnements
Abonnements (Zeitschriften, Internetdienste etc.) sollten unbedingt schriftlich gekündigt werden. Erkundigen Sie sich auch, ob Vorauszahlungen erstattet werden können.
Mietverträge
Grundsätzlich wird ein Mietvertrag durch den Tod nicht beendet. Die Erben oder auch der Vermieter kann jedoch die Kündigung vollziehen. Der Ehepartner des Verstorbenen übernimmt automatisch den Mietvertrag. Eine Kündigung durch den Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an den Mieterschutzbund oder Ihren Rechtsanwalt.
Unser kostenloser Ratgeber als Download
In unserem Wegweiser und Ratgeber finden Sie neben wichtigen Informationen auch hilfreiche Checklisten, Musterschreiben und To-Do-Listen rund um den Trauerfall.
Ratgeber downloaden
(PDF, 732KB)
Vorsicht vor betrügerischen Absichten!
Leider zeigt die Erfahrung, dass ein Trauerfall in der Familie von Menschen ohne jede Skrupel oft hemmungslos ausgenutzt wird. So kann es sein, dass Sie Waren zugeschickt bekommen, die nie bestellt wurden oder auf den Verstorbenen ausgestellte Rechnungen für Produkte erhalten, die nie geliefert wurden. Überprüfen Sie deshalb genau, ob die Leistung der Rechnung erbracht wurde bzw. ob es überhaupt eine Bestellung gab. Im Zweifelsfall fordern Sie eine Kopie der Bestellung an. Hierzu finden Sie in ein Musterschreiben auf Seite 18 unserer Ratgeber-Broschüre.